Feuerlöscherwartung
Tragbare Feuerlöscher müssen, wenn nicht kürzere Prüffristen vorgeschrieben sind, alle 2 Jahre auf
betriebssicheren Zustand nach DIN 14 406 Teil 4 geprüft werden.
Dabei ist sowohl das Löschmittel als auch jedes einzelne Teil auf Wiederverwendbarkeit zu kontrollieren sowie
der Behälter innen und außen auf sicherheitstechnische Mängel zu untersuchen.
Ausnahmen
CO²-Feuerlöscher werden nicht innen geprüft
Pulver-Dauerdruckfeuerlöscher brauchen nur alle 4 Jahre innen geprüft werden
Grundlage der Prüfung ist die jeweilige Prüf- und Füllanleitung des Feuerlöschgeräteherstellers.
Unabhängig von jeder juristischen Betrachtung gilt hier der Grundsatz:
Für den sicheren Einsatz und Betrieb ist die regelmäßige Instandhaltung - spätestens alle 2 Jahre -
unverzichtbar!
In den Instandhaltungsanweisungen der Hersteller ist für jeden Feuerlöscher eine Aussage über deren
Lebensdauer enthalten.
Das bedeutet:
gemäß § 12 Abs. 3.5 BetrSichV und §§ 15, 17 BetrSichV ist der Sachkundige nicht nur berechtigt, den
Instandhaltungsnachweis zu verweigern, sondern im Falle einer Überschreitung der Lebensdauer bei
ordnungsgemäßer Wahrnehmung seiner Aufgabe bereits verpflichtet, die Verweigerung auszusprechen.
Erteilt der Prüfer entgegen der Herstelleranweisungen den Instandhaltungsnachweis trotzdem, geht dieser ein
persönliches Risiko ein:
Neben der zivilrechtilichen kommt es zusätzlich auch zu einer strafrechtlichen Haftung, sofern eine
brandschutztechnische Anlage oder der überalterte Feuerlöscher beim Betreiber versagt, und es zu Sach- oder
Personenschäden kommt.
Brandschutz RATZENBERGER
Inh. Dieter Ratzenberger
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