Feuerlöscherwartung

Tragbare Feuerlöscher müssen, wenn nicht kürzere Prüffristen vorgeschrieben sind, alle 2 Jahre auf betriebssicheren Zustand nach DIN 14 406 Teil 4 geprüft werden. Dabei ist sowohl das Löschmittel als auch jedes einzelne Teil auf Wiederverwendbarkeit zu kontrollieren sowie der Behälter innen und außen auf sicherheitstechnische Mängel zu untersuchen.

Ausnahmen

CO²-Feuerlöscher werden nicht innen geprüft Pulver-Dauerdruckfeuerlöscher brauchen nur alle 4 Jahre innen geprüft werden Grundlage der Prüfung ist die jeweilige Prüf- und Füllanleitung des Feuerlöschgeräteherstellers. Unabhängig von jeder juristischen Betrachtung gilt hier der Grundsatz: Für den sicheren Einsatz und Betrieb ist die regelmäßige Instandhaltung - spätestens alle 2 Jahre - unverzichtbar! In den Instandhaltungsanweisungen der Hersteller ist für jeden Feuerlöscher eine Aussage über deren Lebensdauer enthalten. Das bedeutet: gemäß § 12 Abs. 3.5 BetrSichV und §§ 15, 17 BetrSichV ist der Sachkundige nicht nur berechtigt, den Instandhaltungsnachweis zu verweigern, sondern im Falle einer Überschreitung der Lebensdauer bei ordnungsgemäßer Wahrnehmung seiner Aufgabe bereits verpflichtet, die Verweigerung auszusprechen. Erteilt der Prüfer entgegen der Herstelleranweisungen den Instandhaltungsnachweis trotzdem, geht dieser ein persönliches Risiko ein: Neben der zivilrechtilichen kommt es zusätzlich auch zu einer strafrechtlichen Haftung, sofern eine brandschutztechnische Anlage oder der überalterte Feuerlöscher beim Betreiber versagt, und es zu Sach- oder Personenschäden kommt.
Brandschutz RATZENBERGER Inh. Dieter Ratzenberger
Brandschutz RATZENBERGER Inh. Dieter Ratzenberger Mühlstrasse 49 - D-65375 Oestrich-Winkel
Telefon 06722-50689 Mobil 0176-42029010
Aktuelle Informationen:

Feuerlöscherwartung

Tragbare Feuerlöscher müssen, wenn nicht kürzere Prüffristen vorgeschrieben sind, alle 2 Jahre auf betriebssicheren Zustand nach DIN 14 406 Teil 4 geprüft werden. Dabei ist sowohl das Löschmittel als auch jedes einzelne Teil auf Wiederverwendbarkeit zu kontrollieren sowie der Behälter innen und außen auf sicherheitstechnische Mängel zu untersuchen.

Ausnahmen

CO²-Feuerlöscher werden nicht innen geprüft Pulver-Dauerdruckfeuerlöscher brauchen nur alle 4 Jahre innen geprüft werden Grundlage der Prüfung ist die jeweilige Prüf- und Füllanleitung des Feuerlöschgeräteherstellers. Unabhängig von jeder juristischen Betrachtung gilt hier der Grundsatz: Für den sicheren Einsatz und Betrieb ist die regelmäßige Instandhaltung - spätestens alle 2 Jahre - unverzichtbar! In den Instandhaltungsanweisungen der Hersteller ist für jeden Feuerlöscher eine Aussage über deren Lebensdauer enthalten. Das bedeutet: gemäß § 12 Abs. 3.5 BetrSichV und §§ 15, 17 BetrSichV ist der Sachkundige nicht nur berechtigt, den Instandhaltungsnachweis zu verweigern, sondern im Falle einer Überschreitung der Lebensdauer bei ordnungsgemäßer Wahrnehmung seiner Aufgabe bereits verpflichtet, die Verweigerung auszusprechen. Erteilt der Prüfer entgegen der Herstelleranweisungen den Instandhaltungsnachweis trotzdem, geht dieser ein persönliches Risiko ein: Neben der zivilrechtilichen kommt es zusätzlich auch zu einer strafrechtlichen Haftung, sofern eine brandschutztechnische Anlage oder der überalterte Feuerlöscher beim Betreiber versagt, und es zu Sach- oder Personenschäden kommt.
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