Produkte - Warnmelder
Rauchmelder - die wecken Sie rechtzeitig
In Deutschland sind die Bauordnungen, die die Rauchmelderpflicht
regeln, Sache der Bundesländer. Obwohl der Nutzen dieser kleinen
Lebensretter unumstritten ist, haben nicht alle Bundesländer diese
Einbaupflicht zum festen rechtlichen Bestandteil ihrer Bauordnungen
normiert.
In den Ländern, mit Rauchmelderpflicht, ist in der Regel der Bauherr
bzw. der Eigentümer / Vermieter des Hauses oder der Wohnung für
den Einbau verantwortlich. Der Vermieter hat neben der Pflicht zur
Installation auch für die Betriebsbereitschaft der Geräte zu sorgen.
Sollten die Rauchmelder im Brandfall nicht betriebsbereit sein, haftet
er, es sei denn, er kann eine jährliche Prüfung der Geräte nachweisen.
Eine Ausnahme ist Schleswig-Holstein - hier ist der Besitzer
verpflichtet, sich hierum zu kümmern.
Der Vermieter kann diese Verpflichtung auch per ausdrücklicher
Regelung im Mietvertrag auf den Mieter übertragen. Möglich ist dies
z.B. durch eine Ergänzungsvereinbarung zum bestehenden
Mietvertrag. Aber Vorsicht! Sollte der Rauchmelder im Brandfall nicht
funktionieren, wird der Vermieter von seiner eigenen Verantwortung
und Haftung nur dann befreit, wenn er beweisen kann, dass er sich
vor Abschluss des Zusatzvertrages davon überzeugt hat, dass der
Mieter zur fachgerechten Durchführung auch in der Lage ist.
Außerdem ist er verpflichtet, später zu kontrollieren, ob Installation
und/oder Wartung auch ausgeführt werden; der Mieter also einer ihm
insoweit übertragenen Aufgaben ordnungsgemäß nachkommt.
Als spezialisiertes Serviceunternehmen, bieten wir Ihnen die
fachgerechte Montage, Wartung und ggf. Instandsetzung an!
Brandschutz RATZENBERGER
Inh. Dieter Ratzenberger
Service - Verkauf - Wartung
Brandschutz RATZENBERGER - Inh. Dieter Ratzenberger
Mühlstrasse 49 - D-65375 Oestrich-Winkel