Produkte - Warnmelder

Warum sind Rauchmelder so wichtig?

Rauch ist der gefährliche Vorbote des Feuers! Rauch ist leise, heimtückisch und tödlich! Brandrauch enthält hochgiftige Bestandteile, z.B. Kohlenmonoxid, Kohlendioxid, Säuren und Dioxin! Die Gefahrensituation eines Brandes wird meist unterschätzt! 1/3 aller Brände entstehen nachts zwischen 23:00 Uhr und 07:00 Uhr, wenn Sie schlafen. 75 % aller Brandopfer sterben nicht durch Flammen, sondern durch Rauch. Da der Geruchssinn beim Menschen während des Schlafes "ausgeschaltet" ist, können giftige Gase nicht wahrgenommen werden. Der erhöhte CO-Gehalt (Kohlenmonoxid) im Rauch bewirkt eine Bewusstlosigkeit des Brandopfers und führt zu dessen Erstickungstod. Verursachter Schaden durch Brände in Deutschland pro Jahr: ca. 240.000 registrierte Brände ca. 3,5 Mrd. Euro Sachschaden in Privathaushalten etwa 800 Tote durch Brände in Wohnungen und Eigenheimen ca. 40.000 Leicht- und 5.500 Schwerverletzte

Wo soll der Rauchmelder hin?

Generell ist zu empfehlen, alle Räume mit Rauchmeldern auszustatten und einen Rauchwarnmelder auf jeder Etage zu installieren. Küchen und Badezimmer sind von der Ausstattung auf Grund möglicher Falschalarme, z.B. durch Wasserdampf, ausgenommen.

Rauchmelderpflicht in Deutschland:

Rheinland-Pfalz Nachrüstpflicht in vorhandenen Wohnungen bis 30.06.2012. In Neu-, Um- und Bestandsbauten für Schlaf- und Kinderzimmer und für Flure, die als Rettungswege dienen. Schleswig-Holstein Nachrüstpflicht in vorhandenen Wohnungen bis 31.12.2009. In Neu-, Um- und Bestandsbauten für Schlaf- und Kinderzimmer und für Flure, die als Rettungswege dienen bis Ende 2010. Hamburg Nachrüstpflicht in vorhandenen Wohnungen bis 31.12.2010. In Neu-, Um- und Bestandsbauten für Schlaf- und Kinderzimmer und für Flure, die als Rettungswege dienen. Hessen Nachrüstpflicht in vorhandenen Wohnungen bis 31.12.2014. In Neu-, Um- und Bestandsbauten für Schlaf- und Kinderzimmer und für Flure, die als Rettungswege dienen. Mecklenburg-Vorpommern Nachrüstpflicht in vorhandenen Wohnungen bis 31.12.2009. In Neu-, Um- und Bestandsbauten für Schlaf- und Kinderzimmer und für Flure, die als Rettungswege dienen. Saarland Nachrüstpflicht in Neu- und Umbauten für Schlaf- und Kinderzimmer und für Flure, die als Rettungswege dienen. Thüringen Nachrüstpflicht in Neubauten für Schlaf- und Kinderzimmer und für Flure, die als Rettungswege dienen. Bremen abhängig von der Verkündigung im Gesetzblatt könnte das Gesetz bereits ab 01. Mai 2010 in Kraft treten; es gilt in Neu-, Um- und Bestandsbauten für Schlafräume, Kinderzimmer und Flure. Nachrüstpflicht in vorhandenen Wohnungen bis Ende 2015. Wir bieten Ihnen Rauchmelder / Funk-Rauchmelder, Gasmelder, CO-Melder, Thermomelder, Funk- Vernetzungsmodule, Funk-Sendemodule, Funk-Zentralen.
Brandschutz RATZENBERGER Inh. Dieter Ratzenberger Mühlstrasse 49 - D-65375 Oestrich-Winkel
Telefon 06722-50689 Mobil 0176-42029010
Brandschutz RATZENBERGER Inh. Dieter Ratzenberger
Warum Rauchmelder ? Warum Rauchmelder ? Infoseite Warnmelder Infoseite Warnmelder Rauchmelderpflicht in Hessen Rauchmelderpflicht in Hessen
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Warum sind Rauchmelder so wichtig?

Rauch ist der gefährliche Vorbote des Feuers! Rauch ist leise, heimtückisch und tödlich! Brandrauch enthält hochgiftige Bestandteile, z.B. Kohlenmonoxid, Kohlendioxid, Säuren und Dioxin! Die Gefahrensituation eines Brandes wird meist unterschätzt! 1/3 aller Brände entstehen nachts zwischen 23:00 Uhr und 07:00 Uhr, wenn Sie schlafen. 75 % aller Brandopfer sterben nicht durch Flammen, sondern durch Rauch. Da der Geruchssinn beim Menschen während des Schlafes "ausgeschaltet" ist, können giftige Gase nicht wahrgenommen werden. Der erhöhte CO- Gehalt (Kohlenmonoxid) im Rauch bewirkt eine Bewusstlosigkeit des Brandopfers und führt zu dessen Erstickungstod. Verursachter Schaden durch Brände in Deutschland pro Jahr: ca. 240.000 registrierte Brände ca. 3,5 Mrd. Euro Sachschaden in Privathaushalten etwa 800 Tote durch Brände in Wohnungen und Eigenheimen ca. 40.000 Leicht- und 5.500 Schwerverletzte

Wo soll der Rauchmelder hin?

Generell ist zu empfehlen, alle Räume mit Rauchmeldern auszustatten und einen Rauchwarnmelder auf jeder Etage zu installieren. Küchen und Badezimmer sind von der Ausstattung auf Grund möglicher Falschalarme, z.B. durch Wasserdampf, ausgenommen.

Rauchmelderpflicht in Deutschland:

Rheinland-Pfalz Nachrüstpflicht in vorhandenen Wohnungen bis 30.06.2012. In Neu-, Um- und Bestandsbauten für Schlaf- und Kinderzimmer und für Flure, die als Rettungswege dienen. Schleswig-Holstein Nachrüstpflicht in vorhandenen Wohnungen bis 31.12.2009. In Neu-, Um- und Bestandsbauten für Schlaf- und Kinderzimmer und für Flure, die als Rettungswege dienen bis Ende 2010. Hamburg Nachrüstpflicht in vorhandenen Wohnungen bis 31.12.2010. In Neu-, Um- und Bestandsbauten für Schlaf- und Kinderzimmer und für Flure, die als Rettungswege dienen. Hessen Nachrüstpflicht in vorhandenen Wohnungen bis 31.12.2014. In Neu-, Um- und Bestandsbauten für Schlaf- und Kinderzimmer und für Flure, die als Rettungswege dienen. Mecklenburg-Vorpommern Nachrüstpflicht in vorhandenen Wohnungen bis 31.12.2009. In Neu-, Um- und Bestandsbauten für Schlaf- und Kinderzimmer und für Flure, die als Rettungswege dienen. Saarland Nachrüstpflicht in Neu- und Umbauten für Schlaf- und Kinderzimmer und für Flure, die als Rettungswege dienen. Thüringen Nachrüstpflicht in Neubauten für Schlaf- und Kinderzimmer und für Flure, die als Rettungswege dienen. Bremen abhängig von der Verkündigung im Gesetzblatt könnte das Gesetz bereits ab 01. Mai 2010 in Kraft treten; es gilt in Neu-, Um- und Bestandsbauten für Schlafräume, Kinderzimmer und Flure. Nachrüstpflicht in vorhandenen Wohnungen bis Ende 2015. Wir bieten Ihnen Rauchmelder / Funk-Rauchmelder, Gasmelder, CO- Melder, Thermomelder, Funk-Vernetzungsmodule, Funk-Sendemodule, Funk-Zentralen.
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